
Ein Wort zum Schluß an die Leserinnen und Leser
(WR) Herzlichen Dank an alle, die ihre Zeit der Lektüre unserer >Denk-Schrift<. geopfert haben. Wir hätten Ihnen (und uns) diesen Aufwand nicht zugemutet, würde es sich bei diesem Thema lediglich um eine Querele aus der Vereinswelt des organisierten Hundewesens handeln: Wen sollte es kümmern, wenn in der Sintflut von >Regularien<. auch festgeschrieben ist, welcher Farbfleck an welchem Körperteil über die Bewertung eines Hundes bei einer Schönheitskonkurrenz entscheidet?! Das wäre gewiß zutreffend, wenn solche Vorschriften keinen ernsthaften Schaden bei der betroffene Rasse anrichten. Bei der Kampagne zur Durchsetzung der Farbbeschränkungen für Azawakhs liegen die Dinge leider anders. Deshalb haben wir uns zu Wort gemeldet.
Wir hoffen, daß die Beiträge dieser Materialsammlung klarmachen konnten, daß
* der Genpool des Azawakh-Bestands außerhalb Afrikas durch die
Zuführung neuen Erbguts unabweislich erweitert werden muß,
* hierfür der Einsatz möglichst vieler Zuchttiere unterschiedlicher
Abstammungen, u.a. von Importen aus den Ursprungsgebieten,
das einzige Mittel der Wahl ist,
* mit einer Durchsetzung der Farbrestriktionen ein erheblicher Teil der
Population (und häufig auch der Importtiere) jetzt und künftig von der
Zuchtverwendung ausgeschlossen wird und somit zahlreiche Exemplare mit
vorzüglicher Morphologie und innovativem Erbgut verlorengehen,
* Versuche zur Züchtung von Linien mit einheitlich standardkonformen
Abzeichen aus Gründen der Genetik fehlschlagen müssen und
somit der Tötung von abweichend gefärbten Neugeborenen – in
Deutschland ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz – Vorschub geleistet
wird.
Es ist notwendig, den FCI-Standard durch eine Streichung der dort verfügten Farbrestriktionen zu reformieren. Die hier wiedergegebnen Zeugnisse aus erster Hand erlauben den Befund, daß
* in den Herkunftsregionen der Rasse weitgehende Farbvariationen
die Regel sind und bei den dortigen Züchtern und Haltern eine gemeinsame
Bevorzugung bestimmter Farben, Farbverteilungen und Fellzeichnungen nicht existiert,
* die Vermutung, es habe bei der angeblichen Hochzucht von Tuareg-
Windhunden in vergangenen Jahrhunderten eine bestimmte, allgemein
anerkannte und deshalb in den europäischen Standard übernommene
Farbselektion gegeben, nicht zu belegen ist,
* die Farbrestriktionen des europäischen Standards auf damals noch
mangelhafte kynologische Kenntnisse der Herkunftsregion und auf das
Vorbild einiger weniger Importe zurückgehen.
Sachliche oder historisch-kulturelle Gründe, die eine Revision des Standards verbieten würden, liegen also nicht vor. Hinzu kommt, daß Fellfarben und –zeichnung für die Morphologie, das Verhalten und die Gesundheit der Tiere ohne Belang sind.
Nach den Regeln der Vernunft ist eine Standardänderung in diesem Punkt zweifelsfrei notwendig und gegen ihren Vollzug sind bisher keine Hinderungsgründe inhaltlicher Art erkennbar. Die weitere Beweispflicht liegt bei den Gegnern einer solchen Reform: Sie werden die hier dargelegten Argumente faktisch entkräften und ein Gegenmodell zur Bewertung der genetischen Perspektiven der Rasse vorlegen müssen. Die Verantwort- lichen der Zuchtverbände und deren Richter müssen sich dieser Diskussion persönlich stellen und eigene klare Positionen beziehen. Nur so können sie ihre kynologische Kompetenz erkennbar machen.
Die Reform kann nur von der Standardkommission der FCI vorgenommen werden. Hierfür wird eine Initiative aus der Reihe der in den FCI-Gremien vertretenen nationalen Zuchtverbände Voraussetzung sein. Eine Unterstützung seitens des Patronatlandes Frankreich ist angesichts der im Vorangegangenen dargelegten Verhältnisse (SLAG) nicht zu erwarten.
Der Arbeitskreis Azawakh, dem sich bereits zahlreiche französische Besitzer und Züchter angeschlossen haben, rät deshalb zu folgendem Verfahren, das aufgrund überzeugender Sachargumente mit Hartnäckigkeit und Geduld zum Erfolg geführt werden kann:
* Die Windhundzuchtverbände in den FCI-Ländern mit relevanter Azawakh-
population müssen aus eigener Einsicht oder im Auftrag ihrer General-
versammlungen die jeweiligen nationalen Dachverbände dazu auffordern,
bei der FCI ein Reformverfahren für den Azawakh-Standard einzuleiten.
* Die Windhundverbände sollen bis dahin, wenn nötig durch Mitgliederbeschluß, ihren
Zuchtrichtern freistellen, mit den Farbrestriktionen im derzeitigen Standardtexts nach
eigenem kynologischen Verstand umzugehen.
Am Ausgangspunkt dieser Bemühungen muß eine nachhaltige Meinungsbildung unter den Mitgliedern der Windhundverbände stehen mit dem Ziel, entsprechenden Entschließungsanträgen bei Meetings, Regional- und Hauptversammlungen eine Mehrheit zu verschaffen.
Wir werden versuchen, im Vertrauen auf die Stärke eines vernünftigen Diskurses weiterhin Fakten und belegbare Argumente allgemein verfügbar zu machen.
ARBEITSKREIS AZAWAKH – EINE INTERNATIONALE PLATTFORM IM INTERESSE DER STANDARDREFORM
letzter Eintrag: 26.01.2010
webmaster: Elisabeth Naumann
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