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Azawakh - Windhunde der Sahelzone
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Ein Wort zum Schluß


Ein Wort des VDH-Präsidenten zur „Farbenlehre“ geltender FCI-Rassestandards

>In Deutschland, aber auch in weiteren Ländern werden mehrfarbige Pudel, das heißt zum Beispiel weiße Hunde mit schwarzen Platten oder black-and-tan-farbene, gezüchtet und ausgestellt, obwohl die genannten Zeichnungsmuster  vom Standard her gar nicht vorgesehen sind. Es gibt vor allem in Frankreich, dem Heimatland der Rasse, nicht nur Befürworter für eine solche Praxis. Für mich steht klipp und klar fest: Diese mehrfarbigen Tiere sind eine wunderbare Bereicherung des Hundewesens… Ihnen gebühren eine positive, gesicherte Zukunft und ein Zugang zu den Ausstellungen im Geltungsbereich des VDH. Dafür werden wir kämpfen.< (Unterstreichungen von mir, WR.)

 Professor Dr. Peter Friedrich in: Unser Rassehund, Heft 10/2009, Seite 16.

Peter Friedrich ist auch Zuchtleiter des DWZRV. Was spricht dagegen, das, was dem Pudel recht ist, auch für die von ihm mitbetreute Rasse Azawakh billig sein zu lassen? Denn Professor Friedrich weiß offenbar: „Ein guter Hund hat keine Farben!“
W.R.


Zum „Stand der Lage“ im Herbst 2009

 

In diesem Jahr sind bemerkenswerte Veränderungen bei der Handhabung des Azawakh-Standards durch den DWZRV zu verzeichnen.  Hauptansatzpunkt bei der Zurückdrängung von Azawakhzuchten, die den als Folge des Ahnenverlusts prekär verengten Genpool durch Outcrossing mit Azawakhs aus den Ursprungsregionen der Rasse erweitert hatten, waren zuletzt die Farbvorgaben des  FCI-Standards. Dies offenbar aufgrund der Annahme, dass die zu begünstigende Nachkommenschaft der europäischen Gründungsgruppe die 1980 festgeschriebene Begrenzung weißer Abzeichen als Folge von Engzucht weiter vererben würde und Abweichungen hiervon auf neue Importe aus der Ursprungsregion beschränkt seien. Der DWZRV hat seine Zuchtrichter angewiesen, Variationen bei Fellfarben und -zeichnungen strikt abzuwerten. Inzwischen treten bei Würfen in  orthodoxen französischen und deutschen Linienzuchten bisher  „verbotene“ Weißausdehnungen zunehmend in Erscheinung - als natürlicher Bestandteil des Azawakh-Erbguts, aber innerhalb einer fortgeschritten homozygoten Engzuchtpopulation wahrscheinlich mit künftig umso häufigerem Auftreten. In seiner jüngsten Auslegung  relativiert der Richtervertrauensmann Uwe Fischer die Aussagekraft des Rassestandards in Bezug auf die Weißverteilung. Es wird den Richtern nunmehr  „eine relativ großzügige Interpretation“ und der Einsatz von „Fingerspitzengefühl“ auferlegt. Als Werkzeuge der Zuchtlenkung sollen  jetzt „weiche“ Bewertungskriterien wie Typ und Eleganz an die Stelle der optisch immerhin kontrollierbaren, wenn auch willkürlichen und deshalb korrekturbedürftigen Farbvorgaben des FCI-Standards treten. Konkrete Merkpunkte zur Erkennung von „richtigem“ Rassetyp und  „Eleganz“ beschränken sich auf einige wenige morphologische Ausstattungen: Nämlich auf Vorbrust und Brust, die laut Fischer neuerdings „nicht sehr breit“ sein dürfen, sowie auf eine Regression des Schädelformats in Abweichung von den Erstimporten und dem Erscheinungsbild der Rasse in ihrer Herkunftsregion. Gebrauchsrelevante Aspekte, etwa in Bezug auf Vorderläufe und Gangwerk, finden in dieser Richteranweisung keine Beachtung. Der „Leitfaden“ ermöglicht die Abwertung der ursprünglichen, das heißt funktionsgerechten Morphologie des Azawakhs gegenüber anatomischen Eigenheiten, vor allem jenen Übertypisierungen, die von europäischen Engzuchten hervorgebracht worden sind und von Laien gern mit dem kynologisch nirgendwo definierten Begriff „Adel“ belegt werden. 
Der Umgang mit dem FCI-Standard durch Verbandsfunktionäre, die für sich die Auslegungshoheit beanspruchen, hat so eine neue Qualität erreicht: Dadurch nämlich, dass an Stelle bisheriger Interpretationen  tatsächlicher Textbestandteile des  FCI-Standards nunmehr versucht wird, persönliche oder interessengeleitete Vorlieben unter Vorspiegelung ihrer Festschreibung im Standard durchzusetzen.   
www.arbeitskreis-azawakh.com dokumentiert hierzu Texte und Argumentationen beider Seiten. Wir hoffen, in absehbarer Zeit die von Rassekennern angekündigten kritischen Analysen des neuen Regelwerks veröffentlichen zu können. Die Offenlegung seines fragwürdigen Zustandekommen hat immerhin bewirkt, dass der Text bei der Richtertagung 2010 auf die Tagesordnung gesetzt werden soll.         
Der Gang der Dinge zeigt einmal mehr, dass Nachdenken und Initiativen mit dem Ziel sinnvoller Reformen des FCI-Standardwesens
im Zukunftsinteresse der Rassehundezucht dringend angesagt sind.
W.R.   

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Professor Dr. Peter Friedrich, Zuchtwart im DWZRV, Zuchtrichter, Vorsitz der Zucht- und Körkommission im DWZRV, Vorstand im DWZRV
Präsident im VDH:

Ressort: Zucht: zugeordnete Ausschüsse / Gremien etc. Zuchtausschuss Gesundheit und Wissenschaft: zugeordnete Ausschüsse / Gremien etc. Wissenschaftlicher Beirat AG Verhaltensüberprüfung, Vorsitz GKF-Kuratorium, Ehrenbeirat

Unser Rassehund: 10/2009
Die Sonnenseite der Vielseitigkeit.
Eine Halbjahresbilanz in Form eines Interviews mit dem VDH-Präsidenten Prof. Dr. Peter Friedrich (Seite 16)
Zitat:
Nicht nur im Internet finden sich zahlreiche Kommentare zu mehrfarbigen Pudeln, die es speziell in Deutschlang geben soll. Um was geht es dabei?

In Deutschland, aber auch in weiteren Ländern werden mehrfarbige Pudel, das heißt zum Beispiel weiße Hunde mit schwarzen Platten oder black-and-tan-farbene, gezüchtet und ausgestellt, obwohl die genannten Zeichnungsmuster vom Standard her gar nicht vorgesehen sind. Es gibt vor allem in Frankreich, dem Heimatland der Rasse, nicht nur Befürworter für eine solche Praxis. Für mich steht klipp und klar fest: Diese mehrfarbigen Hunde sind eine wunderbare Bereicherung des Hundewesens. Sie sind beeindruckend schön, und sie sind bei vielen Kennern und Haltern sehr beliebt. Ihnen gebühren eine positive, gesichterte Zukunft und ein Zugang zu den Ausstellungen im Geltungsbereich des VDH. Dafür werden wir kämpfen.

Und wo bleibt die Gerechtigkeit beim Azawakh?

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München, 26. Juli 2009

Sehr geehrter Herr Dr. Hochgesand,

mit den nachfolgenden Bemerkungen möchte ich Ihre e-Mail vom 20.Juli 2009 beantworten. Um allen Empfängern die Mühe zu ersparen, Ihr Schreiben erneut in die Hand zu nehmen, habe ich mir erlaubt, meine Erwiderungen an den einschlägigen Stellen Ihres Briefes einzuschieben.  

Sehr  geehrter  Herr  Dr. Röder,

als  Empfänger  Ihres  Schreiben im Verteiler erlaube ich  es mir,  zumal ich dort  namentlich  erwähnt  bin,  ein Kommentar zu Ihrer „Richtervertrauensmann-Schelte“ abzugeben.
Ohne  nun im Detail  die  verbandsinternen  Abläufe  zu  kennen, zeigt Ihr  Schreiben nun einmal  mehr,  dass Sie  die  eigentliche  Intention  von Herrn  Fischer nicht  verstehen wollen  und Ursache  und Wirkung miteinander  verwechseln.
Es  ist nun einmal  Tatsache,  dass unter Ihrer maßgeblichen Mitwirkung  in  der  Vergangenheit Importhunde   aus  Burkina Faso und Mali  unter dem Vorwand einer notwendigen Blutauffrischung  und  mit Hilfe  gutgläubiger  Richter  in das  Azawakh-Zuchtbuch  des DWZRV aufgenommen  wurden, die ­­­­eindeutig nicht dem gültigen FCI  Standard entsprochen haben. Erst mit deren Erscheinen   kam es zu der von Herrn Fischer  zu  Recht kritisierten Diskrepanz  von gültigem Standard und rasseuntypischen Azawakh.
Diese Situation wurde  von Ihnen mit  der massenhaften Zuführung  von Hunden  bewusst eingeleitet, wiewohl anzunehmen ist, dass Sie den  Tatbestand der Mithilfe zum Verstoß  gegen die bestehende Zucht- und  Richterordnung bewusst billigend  in Kauf  genommen  haben.  

Sehr geehrter Herr Dr. Hochgesand,

die Ihren Brief einleitende Polemik gibt Ihr allseits bekanntes  Meinungsbild wieder und ist in dieser Form ebenso unproduktiv wie überflüssig. Lassen Sie uns stattdessen konkret werden: Sie gehen also auch heutzutage noch davon aus, dass die Nachkommenschaft der französischen Azawakh-Gründungsgruppe in Europa einer „Blutauffrischung“ durch weitere Importe aus der Ursprungsregion nicht bedarf und über ein  ausreichendes genetisches Potential für weitere hermetische Vermehrung verfügt. Als Mediziner wird Ihnen zumindest ein Teil des umfangreichen akademischen Schrifttums bekannt sein, das dieser Ihrer Annahme zuwiderläuft. Es wäre  nützlich gewesen, wenn Sie an dieser Stelle dargelegt hätten, mit welchen Begründungen Sie den zeitgenössischen Forschungsstand offenbar als unsinnig einschätzen, wenn Sie eine Erweiterung der genetischen Ressourcen als „Vorwand“ bezeichnen.  Für mich bringt der >Dortmunder Appell<. vom Juni 2009 (www.dortmunder-appell.de) die Sache auf den Punkt:  „Das Problem der Inzucht, Engzucht oder Linienzucht wird sehenden Auges in weiten Teilen der Rassehundezucht ignoriert oder verniedlicht. Dabei ist die Gefährlichkeit von Inzucht für das Risiko von Erbkrankheiten, für die Widerstandskraft, Vitalität und Lebenserwartung aller Säugetiere wissenschaftlich eindeutig geklärt. Inzucht ist als Tierquälerei anzusehen, die auf Dauer ganze Populationen erfasst. Für alle Rassen müssen Regeln aufgestellt werden, die in Zukunft genetische Vielfalt fördern und sichern…“.  
Mit Ihrer Sichtweise bewegen Sie sich nicht nur außerhalb des allgemeinen kynologischen Erkenntnisstands.  Sie schieben damit auch zuchtbezogene  Grundsätze und Zielvorgaben unseres Verbands und des VDH beiseite. Erinnerlich sind Ihnen gewiss die öffentlichen Stellungnahmen der DWZRV-Zuchtleiter, die auf die Folgen fortgesetzter Ahnenverluste hinweisen  und der  genetischen Variabilität als Voraussetzung einer gesunden   Rassenentwicklung das Wort reden. Ich zitiere hier nur den studierten Biologen und vormaligen Zuchtleiter Dr. Erich Zimmermann: >Wenn bisher keine größeren feststellbaren Mängel durch Inzuchtdepression aufgetreten sind, so können wir nur unser Glück dafür verantwortlich machen. Um aber die Fitness, das heißt Widerstandsfähigkeit, Leistung und Lebensdauer unserer Hunde zu erhalten, muss der zunehmenden genetischen Vereinheitlichung, der Homozygotie, Einhalt geboten werden. Denn es ist bekannt und jeder Genetiker wird es bestätigen, dass zwischen Heterozygotie (Mischerbigkeit) und Fitness ein Zusammenhang besteht. Und hier sieht der DWZRV die Funktion der Azawakh-Importe. Ihre Einkreuzung mag vielleicht zunächst einige Rückschläge im Typ mit sich bringen, aber sie sichert langfristig eine breitere Zuchtbasis und damit die Gesundheit der Rasse<. 
Aufmerksam machen sollte ich Sie wohl auf die jüngsten Warnungen aus dem VDH (z.B. in UR 2/2008 oder in der SV-Zeitung 7/2007). Selbst die von Ihnen so hoch geschätzte SLAG hat im Juli 2002 festgestellt, dass der französische Azawakhbestand durch Inzucht gefährdet und eine „Blutauffrischung“ dringend notwendig sei. Wenn Sie, sehr geehrter Herr Dr. Hochgesand, in eine Diskussion mit der Mehrheit der Azawakhzüchter und –besitzer  eintreten möchten, wäre zunächst Ihre klare Positionierung in Bezug auf die von der Populationsgenetik aufgeworfenen Fragen zur Zukunft der Rassehundezucht angesagt. Erst dann macht es überhaupt Sinn, über Importe aus Ursprungsländern der orientalisch-afrikanischen Windhundrassen eine seriöse  Auseinandersetzung zu führen.

Im übrigen tun Sie mir mit dem Vorwurf einer „massenhaften Zuführung“ von Azawakhimporten wirklich zu viel Ehre an. In den vergangenen anderthalb Jahrzehnten hat „of Silverdale“ fünf Azawakhs aus dem Ursprungsgebiet aufgenommen und davon drei zur Zucht eingesetzt. Darüber hinaus zähle ich noch mindestens fünfzehn andere Windhundleute, die  – nicht selten bei mehreren Afrikafahrten - aus eigener Initiative Azawakhnachwuchs für sich erworben haben. Ein Gutteil hiervon ist in der Tat bei Gelegenheit von ABIS-Expeditionen importiert worden.  Wenn Sie mir das Verdienst an diesen Erkundungsreisen zuschreiben, ist dies zwar schmeichelhaft, lässt aber das Engagement einer Vielzahl von Azawakhfreunden  im In- und Ausland außen vor.  Nebenbei bemerkt: Es ist wirklich schade, dass gerade Sie als einer der frühesten deutschen „Sloughi-Azawakh“ - Züchter darauf verzichtet haben, sich im Ursprungsgebiet der Rasse Kenntnisse aus erster Hand zu erwerben.

Verzeihen Sie bitte diesen Exkurs. Ich weiß ja, dass Ihr Interesse zuvörderst der „Standardpflege“ in Deutschland und nicht der Naturgeschichte der Rasse gilt.       
Die damals und  heute  gültige  Zuchtrichter-Ordnung  des  DWZRV schreibt in § 5  

Absatz 1:  Generelle  Pflichten des Zuchtrichters  : In  den Ländern  der FCI hat  der  Zuchtrichter die  Bewertung der  Hunde ausschließlich   Jahre nach dem bei  der  FCI gültigen Standard vorzunehmen. 

Absatz 8: Die  Beurteilung der  Hunde in Verbindung  mit  Zuchtzulassungen ist ebenfalls streng gemäß Abs .1  vorzunehmen.

Die  längst  überfällige Initiative  Herrn  Fischers ist daher  als  der Versuch einer Korrektur
der  in der  Vergangenheit  gemachten Fehler  zu  werten,  um auch in Zukunft  den  Vorschriften  der  FCI  Nachdruck  zu  verleihen.
Sie  selbst waren auf der  Richtertagung  2006  persönlich  anwesend,  als  Herr Fischer  in seiner  Einleitung  zur  Debatte darauf hinwies, dass er als VDH- Richter  ein Schreiben  der FCI   erhalten habe, in dem  das  französische  Mitglied der FCI  auf  die  Einhaltung der im Standard niedergelegten Farben drängte.
Sehr geehrter Herr Dr. Hochgesand, nur als Nebenbemerkung:  Dieses von Herrn Fischer bei der FCI bestellte Schreiben wurde auf der Tagung nicht verlesen. Aus gutem Grund. Der blamable Inhalt der SCC-Stellungnahme ist auf der Internetseite www.arbeitskreis-azawakh.com / Überlebensprobleme außerhalb Afrikas / zu finden. Die auf dieser Website gesammelten Beiträge aus den Jahren bis 2005 beschäftigen sich auch mit den von Ihnen hier erneut vorgetragenen Streitpunkten.  Es ist bedauerlich, dass Sie sich zur damaligen Zeit einer sachlich fundierten Auseinander-  setzung mit den Positionen des Arbeitskreises verweigert haben.  
Ihm nun zu unterstellen, er wolle den Richtern im DWZRV  mit seinen „ Ausführungen zum Standard“ einen  „Maulkorb“ verpassen , ist völlig abwegig und entspringt Ihrer Uneinsichtigkeit  in bestehendes  Zuchtrecht. Alle  Importe, auch Afghanen,  Salukis etc. haben sich  den Forderungen  der  FCI - Standards zu unterwerfen. Ein  Sonderrecht für Azawakh-.Importe gibt es  nicht!
Die  Visualisierungen  des  Standardtextes  mittels Farbskizzen  und  Ausführungen der anatomischen Proportionen  von Kopf und Rumpf sind – so sehe ich das-  lediglich als Orientierungshilfen  für die Richter  gedacht  und  sind  völlig  standardkonform.
Ganz anders  Ihre  Sichtweise  der  Dinge. Sie möchten  die Handlungsweise Herrn Fischers als einen von der Satzung  nicht  legitimierten Akt darstellen und ihrerseits  Herrn Fischer einen  „Maulkorb“ aufsetzen.   Wem Anderen  als  den  Organen  des  DWZRV  kann die   „Ausdeutung  des  Standards“  überlassen  werden.  Etwa Ihnen und  den Mitgliedern der ABIS ?  Woher nehmen Sie sich das  Recht,   den Standard  als „ mittlerweile historisch oder in Teilen unklare Rassebeschreibung“  abzuqualifizieren?   Woher nehmen Sie für  sich den Anspruch,  „  die  Zuchtziele des FCI- Standard in eigener  kynologischer  Verantwortlichkeit sinnvoll  umsetzen“  zu  können, während  Sie  der   französischen  SLAG  keine  Mitwirkung in der  Standardgestaltung  zubilligen .Immerhin ist  die SLAG  die  nationale Vertretung der Azawakh-Rasse bei  der  SCC und   hat entscheidend an der  Entstehung  des  Azawakh-Standards  mitgewirkt. So wenig, wie Sie der SLAG einen Autoritätsanspruch zubilligen  wollen,  so wenig haben  Sie den  Anspruch auf eine  eigene Interpretation  des  Standards.  Ihre  ABIS – Organisation hat ihren  Vereinssitz  in Burkino-Faso und vertritt bei uns nur das  Interesse  von Privatpersonen. Sie  trotzdem als ein „  azawakh- politisches  Druckmittel „  in der  Diskussion  im  DWZRV zu  verwenden, steht ihr  nicht  zu. Die  immer  wieder  gebetsmühlenartig erhobenen Forderungen nach  „ notwendigen Korrekturen des  Azawakh-Standards“  werden auch durch ständiges Wiederholen  nicht  richtiger. 

Sehr geehrter Herr Dr. Hochgesand, folgen wir doch auch hier ganz einfach den Fakten: Wie wir alle wissen, beruht  die Existenz der FCI auf der Vereinbarung, dass die von ihren  Mitgliedsorganisationen hinterlegten Rassebeschreibungen „Eigentum“ des jeweiligen nationalen Zuchtverbands bleiben und nur auf dessen Initiative hin verändert werden dürfen.  Satzungsgemäße Pflichtaufgabe der FCI ist es, ihren Mitgliedern die gegenseitige Beachtung ihrer Standards aufzuerlegen. Diese Regelung  – und ebenso die Anerkennung der nationalen Ahnentafeln durch alle mit der FCI verbundenen Zuchtverbände – hat die Kooperation und den Austausch im Rahmen eines internationalen >Hundewesens<. erst möglich gemacht. Es kann  nicht der geringste Zweifel daran bestehen, dass jeder, der unter dem Dach der FCI Hundezucht betreiben möchte oder Vereinsämter ausübt, die derzeitigen  Rassestandards als wegweisende Dokumente zu akzeptieren hat. Ganz gleichgültig, ob sie in der letzten Hälfte des 19. Jahrhunderts oder erst vor dreißig Jahren von  damaligen Interessenten niedergeschrieben worden sind. In Bezug auf die internationale Geltungskraft der FCI-Standards dreschen Sie also leeres Stroh. 

Entgangen ist Ihnen dabei, dass nicht nur bei Hundefreunden mit  kritischem Kulturverständnis, sondern mittlerweile auch unter Traditionalisten des organisierten >Hundewesens<.  die Einsicht besteht, dass eine wortgenaue Anwendung oder eine  übertypisierende  Umsetzung  optischer Attribute in historischen Standardtexten (was haben Sie denn gegen diese Bezeichnung?) manchen Rassen erheblichen Schaden zufügen kann und bereits zugefügt hat. Ich verzichte auf eine Aufzählung der Qualzuchtformen, die unter dem Regime von FCI-Standards ungehindert entstanden sind und zunächst von den Zeitgenossen  als ästhetische Fortschritte bei der „Verbesserung der Rassen“ missverstanden wurden. 
Auch Uwe Fischer bekennt sich inzwischen zu der Notwendigkeit, den Azawakh-Standard der SCC (allein letztere ist die „Eigentümerin“, nicht der Windhundverein SLAG) für die Praxis  der nationalen Zuchtorganisationen zu relativieren: >Nun sind Standards nicht in allen Detailbeschreibungen absolut präzise. Das trifft auch für die Rassekennzeichen des Azawakhs zu, im Rahmen derer unter anderem die Ausdehnung der Weißzeichnung nicht eindeutig spezifiziert ist. So ist es Aufgabe der Richter, diesen Bereich mit viel Fingerspitzengefühl einzuschätzen. Man sollte die Diskussion jedoch niemals nur auf die Problematik des Haarkleides in punkto Farbe und Abzeichen allein beschränken, da, um der geringen Population der Rasse Rechnung zu tragen, Standardforderungen auf geeignete Art und Weise und insgesamt relativ großzügig interpretiert werden müssen.<

In Nr.61/2005 des „Bulletin du SLAG“ ist zu lesen: >Der Standard gibt nicht genau die Grenzen der erlaubten Weißausdehnung an, so dass sie bis heute von der persönlichen Wertschätzung des Richters bestimmt werden… Bei der  Versammlung in Aubervillers am 29.11.2003 hat das Komitee beschlossen, versuchsweise Azawakh-Windhunde zuzulassen, die nicht das vom Standard geforderte Weiß haben …“  Sie selbst, sehr geehrter Herr Dr. Hochgesand, waren  – berechtigterweise! – auch von keinerlei Standardskrupeln geplagt, als Sie sich mit Aulad al Sahra’s A’Sekkebar oder Aulad al Sahra’s N’Toboro, beide reichlich mit weißen Farbanteilen gesegnet, erfolgreich um Welt-, Europa- und Bundessiegertitel  beworben haben.
Züchter, Besitzer, Richter und Windhundverbände aus FCI-Ländern in unserer europäischen Nachbarschaft haben mit ihrer gesunden pragmatischen Sicht  für die  deutsche „Standard-Scharia“ sowieso nur Kopfschütteln übrig.
Fassen wir also zusammen: 
Einzelne Vorgaben in FCI-Standardtexten haben sich als korrektur- bzw. definitionsbedürftig erwiesen.  Die kynologisch dringlichen Änderungen scheitern jedoch an der Konstruktion der  FCI als >Hunde-UNO<. und an  verbandspolitischen Sonderinteressen von nationalen Standardeigentümern.
Für alle, die sich nicht auf einen quasi evangelikalen Glauben an sämtliche Buchstaben der Standardüberlieferungen im gerade aktuellen Interesse ihrer Zuchtlinien und zum Schaden der ganzen Rasse zurückziehen wollen, ist dies ein geradezu verpflichtender  Anlass, über die  Interpretation einzelner  Standardtexte und über eine Richterpraxis zum Wohl  künftiger Populationen nachzudenken. 

Insofern sind der Kommentar von Herrn Fischer oder die  Verlautbarungen von Frau Schwerm-Hahne in vorherigen Jahren, die Vorstellungen von SLAG, Ihre eigenen Ansichten (etwa zu der nach Ihrer Meinung schädlichen Zulassung der  Stromung) ebenso wie die von Ihnen vermuteten, aber gar nicht existierenden  Standardalternativen von ABIS (diese kümmert sich lediglich um die Beschreibung der tatsächlichen Ursprungspopulation) und, wenn Sie so wollen, meine persönlichen Reformvorschläge und die zahlreicher anderer Azawakhleute allesamt freie Beiträge zu einer kynologischen Diskussion. Denn die „Auslegungshoheit“  in Bezug auf den Standard  fällt  nicht, wie Sie meinen, den „Organen des DWZRV“ zu, sondern allein dem  Patenverband SCC. Und dies auch nur für den Fall, dass sich die SCC entschließen sollte, Unklarheiten oder Interpretationsbedarf  durch offizielle Textänderungen in der FCI-Rassebeschreibung zu beseitigen.  

Damit kommen wir schließlich zum Kern des aktuellen Konflikts – den Fall Uwe Fischer. 

Herr Fischer hat in den zurückliegenden Jahren mit teilweisem Erfolg versucht, sich innerhalb des DWZRV die Auslegungshoheit über den Azawakhstandard  anzueignen und gegenüber  Richterinnen und Richtern mit autoritären Mitteln durchzusetzen. Inzwischen steht nach Auskunft unserer  Präsidentin fest, dass Herr Fischer damit die Grenzen seiner Amtsbefugnisse überschritten hat (siehe Dokumentation des Briefwechsels bei www.arbeitskreis-azawakh.com). Ziel dieses unumgänglich gewordenen Klärungsprozesses ist es nicht, Herrn Fischer oder einer anderen Diskussionspartei einen „Maulkorb“ aufzusetzen. sondern die Wiederherstellung der Richterautonomie in Bezug auf die unterschiedlichen Auslegungsmöglichkeiten des Standards.  Über deren Aspekte kann und sollte öffentlich geredet oder auch gestritten werden.

Aber:  Die Umsetzung des Standards im Ausstellungsring mit  Auswirkungen auf das künftige Zuchtgeschehen ist allein Sache des jeweils amtierenden Richters. Handlungsanweisungen und Bewertungsvorgaben durch den Richtervertrauensmann, den Verbandsvorstand oder allfällig selbsternannte Autoritäten vertragen sich nicht mit den Satzungen unseres Verbands. Eine Gleichschaltung der Richterschaft durch die Verpflichtung auf das fehlbare oder parteiliche Meinungsbild einzelner Verbandsfunktio- näre oder gar die Interessen einzelner Zuchtstätten darf es nicht geben.  
Der Azawakh-Windhund  ist das Vermächtnis  Ihrer traditionellen Züchter  aus dem Azawakhtal und den angrenzenden Regionen.

Ja, sehr geehrter Herr Dr. Hochgesand, in der Tat! Allerdings ist es  ermüdend, Sie immer und immer wieder und bisher ohne jeglichen Erfolg darum zu bitten, die Legende von den einzig „echten“  Azawakhs der französischen Gründungsgruppe  nachvollziehbar zu machen. So warten wir nach wie vor auf die Zugänglichkeit von zeitgenössischen Reiseberichten und der fotografischen Dokumentation des damals vorgefundenen Hundebestands, auf eventuelle Quellen aus bisher unentdeckter wissenschaftlicher Literatur oder auf die Namen der Clan-Chefs und die Benennung der Standquartiere mit ihren einheimischen Bezeichnungen; wir würden ergebnisoffen versuchen, solchen Spuren vor Ort nachzugehen. Nur so könnten Sie den Anspruch auf das  „Vermächtnis“ einer elitären und angeblich exklusiv züchtenden (aber inzwischen verschwundenen) Tuareggruppe  gegen den Verdacht in Schutz nehmen, nichts anderes zu sein als ein zweckdienliches europäisches Märchen über die Wunder des Orients. Es ist anzunehmen, dass Sie die Azawakh-Beiträge in der Verbandszeitschrift vom November 2008 gelesen haben. Ich finde, dass zum Beispiel der Aufsatz von Peter H. Sander für Sie ein Anlass hätte sein müssen, dessen Recherchen mit einer ähnlich qualitätvollen und materialreichen  Darstellung Ihrer Kenntnisse und Theorien zu begegnen. Aber vielleicht werden Sie dies in absehbarer Zeit ja noch nachholen.   Er ist  nicht  Gegenstand  von „Schnittmengenbildungen“ und  beliebiger  Korrekturwünsche, ein Spielball für  „Designer-Hunde“. Wo kämen wir  hin,  wenn das  jede Rasse  für  sich  fordern  würde.

Der  Azawakhstandard  wird 2011  dreißig Jahre alt. Er war und ist,  nach wie  vor,  ein hervorragendes Werkzeug  für eine verantwortungsvolle  Zucht.  Seine  Änderung will, außer  Ihnen und Ihren  Gefolgsleuten niemand. 
Mit  freundlichen Grüßen
Dr. Ulrich Hochgesand

Ich würde es begrüßen,  wenn wir diesen von Ihnen erstmals ermöglichten  Diskurs in Form von Sachargumenten und unter Verzicht  auf unproduktive Polemiken fortsetzen könnten, und sehe deshalb Ihrem nächsten Beitrag erwartungsvoll entgegen. 

Mit freundlichen Empfehlungen 
Werner Röder

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NEUES ZUR >AUSLEGUNG<. DES AZAWAKHSTANDARDS

 Liebe Azawakhfreunde, sehr geehrte Mitglieder im DWZRV –

 

aus dem „Editorial“ des Richtervertrauensmanns Uwe Fischer in Heft 3 des UW vom März dieses Jahres war zu erfahren, dass sich die Richtertagung im Februar 2009 auf neue Regeln für die Anwendung des Azawakhstandards geeinigt habe. Der Inhalt des Beschlusses blieb den Züchtern und Besitzern der Rasse sowie ihrem Zuchtkommissionsmitglied zunächst verborgen (vgl. Nr.1 der nachfolgenden Dokumentation). Inzwischen hat sich herausgestellt, dass es ein protokolliertes Ergebnis der Richtertagung zu diesem Thema offenbar nicht gibt und Herr Fischer die Absicht verfolgt hat, unter Bezugnahme auf diese Tagung eigene Vorstellungen zu Papier zu bringen und dazu bildliche Vorgaben aus der Azawakhzuchtstätte von Dr. Ulrich und Anne Hochgesand zu nutzen. Die Vermutung liegt nicht fern, dass auch eine solche Ausarbeitung zum Zeitpunkt des UW-Editorials  noch nicht greifbar war. Auf Anmahnung hin ist erst bei der Azawakh-Jahresausstellung am 30. Mai 2009 dem Zuchtkommissionsmitglied  ein >Leitfaden<. (Anhang, Nr.1) ausgehändigt worden. Später wurde Herrn Fischers „Zusammenstellung“ dem Zuchtrichterausschuss (ZRA) unterbreitet und nur in veränderter Version (Anhang, Nr. 2) vom Vorstand des DWZRV freigegeben. In der Titelei ist die Bezeichnung „Leitfaden“ (d.h. Handlungsanweisung) durch das unverbindlichere Wort „Kommentar“ ersetzt worden. Mit dem Versand an die Richter der Rasse Azawakh unter dem Absender des Richtervertrauensmanns  (vgl. Anhang, Nr. 3) durfte man jedoch davon ausgehen, dass Herr Fischer - wie bisher auch – seine Standardinterpretation dem Richterkollegium als verbindlich auferlegen und den Vollzug persönlich überwachen würde. Durch ihre Mitteilung vom 03. Juli 2009 (Nr. 7 der Dokumentation) macht die Präsidentin dagegen klar, dass der Vorstand  die Aufgaben des Richtervertrauensmanns durch die Satzung des DWZRV (hier die Zuchtrichterordnung, § 28) als festgeschrieben ansieht und dass er dem RV darüber hinausgehende Weisungs- und Kontrollbefugnisse nicht erteilt hat. Herrn Fischers Art und Weise, bei Zuchtrichtern seine eigenen Standardinterpretationen durchzusetzen, ist also durch keine Beschlusslage des Vorstands gedeckt.  
Seit mehreren Jahren führen Herrn Fischers Aktivitäten in Bezug auf die Rasse Azawakh und seine kynologisch umstrittenen Standardinterpretationen unter der Mehrheit der Züchter und Besitzer zu wachsender Kritik. Dies und der über Strecken hinweg sachlich fragwürdige >Leitfaden<. samt seiner mehr als seltsamen Entstehungsgeschichte sowie zuletzt das Auftreten von Herrn Fischer im Richterumfeld der Azawakh-Jahresausstellung waren Anlass genug, die Beschwerden eines erheblichen Teils der Azawakh-Gemeinde in einem Schreiben an den DWZRV vom 11. Juni 2009 mit aller Deutlichkeit auf den Tisch zu legen (Nr. 2 der Dokumentation). Der Brief enthält gleichzeitig Vorschläge an die Präsidentin, wie ein konfliktfreieres Nebeneinander unterschiedlicher züchterischer und kynologischer  Positionen  innerhalb unseres Verbandes wieder herzustellen wäre. 
Erreicht wurde immerhin, dass die in UW 3 / 2009 als angeblicher Beschluss einer Richtertagung erwähnte  Neuregelung für die Bewertung von Azawakhs nicht interne Verschlußsache geblieben ist, sondern  – vielleicht erstmalig bei Absprachen und Anweisungen dieser Art – an dieser Stelle den Vereinsmitgliedern zugänglich gemacht werden kann. 
Als bleibendes und wichtigstes Ergebnis der Nachfrage hat der Vorstand  zu Protokoll gegeben, dass die Ausdeutung eines Standards nicht in in die Beschlusszuständigkeit des DWZRV oder einer seiner Organe (also auch nicht der Richtertagung oder der Richtervertrauensperson)  fällt. Stellungnahmen zur zeitgemäßen Umsetzung von mittlerweilen historischen oder in Teilen unklaren Rassebeschreibungen sind persönliche Meinungsäußerungen. Sie können Dritten gegenüber keine verbandsrelevante Verbindlichkeit beanspruchen. Es bleibt also jedem unserer Richter und allen Züchtern unbenommen, die übergeordneten Zuchtziele des FCI-Standards  in eigener kynologischer Verantwortlichkeit umzusetzen.  Das entspricht auch der bewährten Übung in fast allen europäischen Windhundzuchtverbänden.   
Die sehr  begrüßenswerte Klarstellung der Präsidentin macht es nicht überflüssig, zu den Inhalten von Herrn Fischers Text >Grenzen bei der Auslegung des Azawakh-Standards<. mit ihm und mit allen Interessierten eine sachliche Diskussion öffentlich und auf gleicher Augenhöhe zu führen. Im Gegenteil:  Dies ist der einzige Weg, um für eine kynologisch begründete Auslegungspraxis möglicherweise allgemein akzeptable Schnittmengen zu finden. Ich hoffe, dass es hierzu in naher Zukunft noch kompetente Wortmeldungen geben wird. 
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Werner Röder                                                                                                                                                                                                                                                             Juli 2009      

DOKUMENTATION
Die nachfolgenden Texte werden als elektronische Kopien der Briefe, e-Mails und Ausarbeitungen unter typographischer Vereinheitlichung wiedergegeben. Auf den Abdruck von Briefköpfen, Anschriften, Betreffen, Grußformeln oder Unterschriften  wurde dabei in der Regel verzichtet. Schreibfehler entsprechen dem Original.
Brief  vom 14. 04. 2009

Sehr geehrte, liebe Frau Schwerm-Hahne, 

in seinem Leitartikel zur Märzausgabe von UW berichtete Herr Fischer über die jüngste DWZRV-Richtertagung. Dort wurde u.a. „der Azawakh-Standard eingehend besprochen und die Farbverteilung in korrekt, noch zulässig und nicht zu tolerieren unterteilt. Es ist zu hoffen, dass die Protagonisten dieser Rasse solchen Überlegungen folgen werden und der unselige Streit endlich ein Ende findet“. Diesem Wunsch würde ich mich herzlich gern anschließen. Das setzt aber zunächst die Kenntnis voraus, wie die Kriterien für „korrekt“, „noch zulässig“ und „nicht zu tolerieren“ dingfest gemacht sind. Eine Nachfrage beim Zuchtkommissionsmitglied für die Rasse Azawakh brachte leider keine Aufklärung. Frau Büxe hat von der Existenz eines neuen Regelwerks auch nur „aus der Zeitung“ erfahren. 
Da der Inhalt des Beschlusses nicht nur für allfällige „Protagonisten“ interessant ist, sondern zum Informationsstand  aller Besitzer, Aussteller und Züchter der Rasse dazugehört, habe ich  mir eine Veröffentlichung im Aprilheft der Verbandszeitschrift vorstellen können. Dies ist nicht geschehen. Ich weiß nicht, wann und an welcher Stelle dies nachgeholt werden soll. Ich hoffe aber, dass es in Ihren Möglichkeiten liegt, mir vorweg einen Textabdruck zukommen zu lassen.
Mit bestem Dank im Voraus und freundlichen Grüßen
Dr. Werner Röder

Eine schriftliche Beantwortung blieb aus.


 Brief vom 11.06.2009

Liebe Frau Schwerm-Hahne,

aus den noch zu nennenden  jüngsten Anlässen  kann ich nicht umhin,  die Geschichte mit der angeblichen Verabschiedung von Azawakh -„Richtlinien“  durch die  Richtertagung des DWZRV erneut anzusprechen. Meine Zuschrift vom 14. April lege ich vorsorglich bei. Von Ihnen und von anderen Kundigen weiß ich bislang das Folgende:

-         Ein Papier zum Umgang mit dem Azawakhstandard ist von Herrn Fischer der Richtertagung nicht vorgelegt worden. Er hat lediglich Schaubilder zur Farbverteilung gezeigt, die von Frau Anne Hochgesand aus dem Hause Aulad al Sahra angefertigt worden waren.

-         Die von Herrn Fischer in UW 3/2009 veröffentlichte Mitteilung, dass die Richtertagung zu einer künftig allseits  zufriedenstellenden Regelung in Sachen Farbverteilung beim Azawakh gefunden habe, ist also unwahr. Dementsprechend sind mehrere Ersuchen – auch von Seiten des Zuchtkommissionsmitglieds – um Übermittlung des Beschlusstexts ohne Erfolg geblieben.   

-         Die Präsidentin und damit wohl auch der Vorstand sehen ein gesondertes Regelwerk für das Richten von Azawakhs als überflüssig und störend an. Der Zuchtleiter hat in Aussicht gestellt, dies in einer UW-Notiz zu bekunden und damit Herrn Fischers Äußerungen in der Märzausgabe richtigzustellen.

Das von Ihnen angekündigte Zwiegespräch mit Herrn Fischer scheint nichts gefruchtet zu haben. Er verbreitet nunmehr einen offenbar nach der Richtertagung von ihm hergestellten Leitfaden zu Grenzen bei der Auslegung des Azawakh-Standards. Da er dies ausdrücklich in seiner Eigenschaft als „Richtervertrauensmann des DWZRV e. V.“  tut, muss das Papier – zumindest bis auf weiteres – als Äußerung unseres Verbands angesehen werden. Neben Trivialitäten enthält es zum Teil sachlich problematische bis unhaltbare Ansichten. Unter anderem verleiht es einer von SLAG schon vor längerer Zeit gewünschten Zulassung von weißen Nackenflecken bis hin zu einem Durchmesser von 5 Zentimetern (!) so etwas wie Standardcharakter. Sie erinnern sich gewiss, dass diese Absurdität (wie auch die SLAG-Idee zur Einkreuzung von Sloughis als Erweiterung des europäischen Azawakh-Genpools) damals sogar vom französischen Dachverband kassiert worden ist.  

Herrn Fischers Leitfaden dürfte zum Gegenstand mannigfacher  Kritik werden.  Dabei ist dann auch die Frage nicht zu umgehen, mit welcher Autorisierung die Richtervertrauensperson im DWZRV (sie vertritt laut Satzung die Interessen der Richterschaft gegenüber dem Vorstand) detaillierte Bewertungsanweisungen an Zuchtrichter (diese sind laut Satzung unabhängig und selbstverantwortlich)  erteilen und sie bei Nichtbefolgung abmahnen darf, im Einzelfall auch mit Strafandrohung.  Wir wissen beide, dass dies trotz aller verbandsoffizieller Dementis Tatsache war und ist. Ich könnte Ihnen an mehr als einer Hand die Namen der in- und ausländischen Richter aufzählen, die Azawakhbesitzern gegenüber im privaten Gespräch diese Gängelung beklagt und mit Beispielen belegt haben – warum sie selbst dagegen nichts unternehmen, entzieht sich meinem Verständnis als Außenstehender. Ich gehe aber nicht so weit wie Herr Fischer, der mir einmal unter vier Augen sinngemäß sagte: >Ach, vergessen Sie die Richter. Die spielen doch überhaupt keine Rolle und die meisten sind sowieso nicht kompetent<. 

Anstoß für diesen Brief sind die Besonderheiten bei der Azawakh-Jahresausstellung am Pfingstsamstag. Ich selbst war nicht in Tüttleben, aber die übereinstimmenden Berichte und Einschätzungen sind vertrauenswürdig: Herr Fischer positionierte sich während der Rüdenvorführung in unmittelbarer Nähe des Richtertisches mit Hör- und Sprechkontakt zur Richterin – meines Wissens bereits ein Verstoß gegen die  Ausstellungsordnung. Einzelne Entscheidungen, die von Frau Müller, der Gastrichterin aus der Schweiz, quasi in Tuchfühlung mit Herrn Fischer (und auch später noch) getroffen worden sind, haben Unverständnis und Proteste bei der Mehrheit der in- und ausländischen Aussteller hervorgerufen. Einige haben auf die Vorstellung ihrer Hunde verzichtet. Frau Müller hat sich nach der Veranstaltung bei mehreren Teilnehmern über die Kontrolle und Beeinflussung durch Herrn Fischer beklagt und trägt angeblich die Absicht,  an den Vorstand des DWZRV bzw. die SKG eine Beschwerde zu richten. 
Richterschelte ist nicht meine Art und Herr Fischer gewiss nicht mein persönliches Angriffsziel. Wir wissen alle, dass er sich viel Lorbeer als Mann des internationalen >Hundewesens<. verdient hat. Die Älteren erinnern sich auch an sein besonderes Verhältnis zum DWZRV. Nach dem zunächst verunglückten Start in unserem Verband hat er über VDH und FCI eine eindrucksvolle Karriere gemacht, darunter etwa mit der Liquidierung der UICL (bei der sogar der Ausschluss des DWZRV aus dem VDH Spitz auf Knopf stand) oder der Abtretung von  Zuständigkeiten an den Dachverband. Für solche Erfolge  brauchte es  politisches Geschick, Zielstrebigkeit und Durchsetzungswillen. 
Mir will scheinen, dass sich Uwe Fischer von seiner ehemaligen Rolle als lenkende Autorität innerhalb der organisierten Rassehundezucht immer noch nicht trennen kann. Solches Nichtloslassen führt häufig zu gegenwartsfernen Selbsteinschätzungen. Ich erinnere an die öffentliche Peinlichkeit seines Auftritts  bei der letzten CACIB-Ausstellung in Nürnberg. Sie selbst  haben mir zu verstehen gegeben, dass die wohl auch gesundheitsbedingten Befindlichkeiten von Uwe Fischer für den DWZRV-Vorstand zur Belastung geworden sind. Persönlich tut mir Herr Fischer als ein betagter Herr, der auf dem vereinspolitischen Spielfeld hartnäckig das Sagen behalten will und dabei zunehmend Fehlleistungen hervorbringt, durchaus leid.  Unglücklicherweise hat er sich aber mit dem Azawakh ein besonderes Steckenpferd ausgesucht und richtet durch allerlei Parteiliches und aufgrund seines altmodischen Verständnisses von Hundezucht und Genetik  Schaden an. Dies ist für ein möglichst konfliktfreies Nebeneinander innerhalb unseres Verbands ebenso abträglich wie für den DWZRV insgesamt. Dessen Ansehen wird ja auf Dauer davon abhängen,  kynologisch auf der Höhe der Zeit aufgestellt zu sein. 
Sie sollten wissen, dass es zumindest in dem gar nicht so kleinen Verbandssektor, der am Weiterleben ursprünglicher Windhundrassen unter dem Dach der FCI Interesse hat,  keine Ruhe geben wird, solange sich Aktionen wie das Richter-„Management“ durch den RVM in Wort (zuletzt in Tüttleben) und Schrift (zuletzt sein Richter-Leitfaden) fortsetzen. Wobei der Name Fischer vielleicht nur pars pro toto stehen mag. 
Sie könnten als Präsidentin dafür sorgen, dass innerhalb des DWZRV  jene Versuche erfolglos bleiben, die von diversen Seiten her darauf abzielen, Züchtern und Richtern durch willkürliche bzw. parteiverdächtige Eingriffe ein verbindliches  Bild der orientalisch-afrikanischer Windhundrassen zu oktroyieren und deren Zuchtbücher im Interesse etablierter Monopolzuchten zu schließen. Es mag eine offene Frage sein, wer aus den unterschiedlichen Fraktionen  unseres Zuchtverbands den richtigen Weg zur Überlebensfähigkeit der bei uns noch in der genetischen Gründung befindlichen orientalisch-afrikanischen Windhundrassen eingeschlagen hat. Der DWZRV von heute besitzt weder den Auftrag noch die Allwissenheit, hierüber vorweg zu entscheiden. Die Antwort wird sich in mittlerer bis  längerer Frist aus dem physischen, gesundheitlichen, verhaltensmäßigen, leistungsgeeigneten und populationsgenetisch nachhaltigen Zustand der zwischen Outcrossing und der Hinnahme grassierender Ahnenverluste gezüchteten Rassenvertreter ergeben. Dafür tragen die jeweiligen Zuchtstätten die Verantwortung. Die Verbandsleitung kann sie bestenfalls nach zeitgenössischem wissenschaftlichen Standard kynologisch aufklären. 
Auf diese ergebnisoffene Pluralität innerhalb des Züchterspektrums im DWZRV hatte man sich unter Einschluss der früheren Vorstände ohne viel Worte und unter Verzicht auf selbsternannte Schriftgelehrte beim Umgang mit reformbedürftigen  Rassenstandards einigen können - und das war auch gut so. 
Liebe Frau Schwerm-Hahne, dieser Brief enthält Vieles, das Sie getrost als individuelle Sichtweisen eines Vereinsmitglieds ohne Amt und Mitspracheprivileg zur Kenntnis nehmen, beantworten, entkräften oder auch einfach ignorieren können. Der Brief ist diesbezüglich ein Gesprächsversuch. Daneben nennt er jedoch eine Reihe von aktuellen Sachfragen, deren Klärung für einen erheblichen Teil der Mitgliedschaft von Bedeutung ist. In letztgenannter Hinsicht ist Öffentlichkeit nötig. Diesbezüglich gibt es den  folgenden Informationsbedarf:

-         Wie steht der Vorstand zu Herrn Fischers Veröffentlichung in UW Nr. 3 in deren Widerspruch zum tatsächlichen Ablauf der Richtertagung? 
-         Wie steht der Vorstand zu Herrn Fischers „Leitfaden“ für Azawakh-Richter? Wo und wann wird dieser Text den DWZRV-Mitgliedern auch offiziell zur Kenntnis gebracht?  
-         Wie definiert der Vorstand die satzungsgemäßen Aufgaben und Befugnisse der Richtervertrauensperson? Wie steht er zu der von Herrn Fischer geübten Praxis,  AZ-Richter detailliert auf sein eigenes Standardverständnis zu verpflichten und sie bei Zuwiderhandlung auch mit Blick auf mögliche Repressalien abzumahnen?      
Mein Vorschlag geht dahin, dass sich der Vorstand in der Juli-Ausgabe von UW hierzu mit einer „Klarstellung“ äußern möge.  Als alternative Möglichkeit denke ich daran, meine bisherigen Schreiben in dieser Sache an die Azawakhleute in unserem Verband weiterzureichen und im Internet zugänglich zu machen. Es bliebe dann Betroffenen und Kritikern überlassen, eine Positionierung der Verbandsleitung einzufordern.     
Zur Kenntnis per E-Post an
Herrn Uwe Fischer

Prof. Peter Friedrich

Frau Gudrun Büxe als ZKM

Frau Marliese Müller


Antwort vom 18.06.2009
Sehr geehrter Herr Dr. Röder,
bedauerlicherweise lässt Ihr Schreiben vom 11.6.09 die notwendige Sachlichkeit vermissen.
Die von Ihnen verwandten Zitate bezüglich Frau Müller, Herrn Prof. Dr. Friedrich, Herrn Fischer und die von mir, anlässlich unserer Unterhaltung in Manerba, sind falsch oder sinnentstellend.
Die Aufgaben des RVM im DWZRV sind in der Richterordnung beschrieben.
Der Vorstand des DWZRV und Herr Fischer  gehen in der Auslegung unserer Satzung und deren Ordnungen konform.
Standardkommentierungen hat es immer gegeben, auch als ich das Amt der RVF des DWZRV inne hatte, wurden diese vom Richterkollegium und von den Richteranwärtern als Hilfestellung sehr gerne angenommen.
Frau Müller jedoch Beeinflussbarkeit zu unterstellen ist ein starkes Stück, das hätten Sie sich doch ersparen können.
Mit freundlichen Grüßen
Wilfriede Schwerm-Hahne


E-Mail vom 19.06.2009
Sehr geehrte Frau Schwerm-Hahne,

ich möchte den Empfang Ihrer Vorab-Mail mit dem Brief vom 18. Juni der guten Ordnung halber bestätigen. Der Brief entspricht ziemlich genau meiner Erwartung für den Fall, dass Sie die am wenigsten konstruktive Form einer Antwort wählen würden. Natürlich haben Sie die Möglichkeit, im Nachhinein die Inhalte von Gesprächen mit Ihnen oder mit Herrn Fischer in Abrede zu stellen. Das ändert nichts am Wahrheitsgehalt. In Bezug auf erwähnte Äußerungen von Frau Müller und Herrn Friedrich werde ich deren Gesprächspartnern Ihren Brief zur Kenntnis geben; letzteren steht es dann frei, darauf einzugehen. Vermisst habe ich eine Stellungnahme zu der nun wirklich unbezweifelbaren Tatsache, dass Herr Fischer in der Vereinszeitschrift vom März 2009 den Lesern die Unwahrheit gesagt hat.

Unter diesen Umständen bin ich es eigentlich leid, meine Zeit mit weiteren Argumenten und Fragen an den Vorstand zu vergeuden. Nehmen Sie es bitte nicht als Unhöflichkeit, falls ich mit dieser Mail die persönliche Korrespondenz in dieser Sache als beendet betrachten sollte. Möglicherweise wird es zielführender sein, durch die bereits in Aussicht gestellte  Veröffentlichung unseres Schriftwechsels eine allgemeine Diskussion innerhalb der Verbandsmitgliedschaft anzustoßen. Ich bezweifle, dass Sie sich vor der Beantwortung der drei sachbezogenen Schlusspunkte meines Schreibens durch Stillschweigen und Formelsprache dabei auf Dauer werden drücken können. In Bezug auf die jüngste Ausarbeitung von Richterleitlinien durch den RVM darf ich Ihrem Brief schließlich entnehmen,  dass der Vorstand Herrn Fischers Leitfaden autorisiert hat. Es wird somit allen freistehen, hierzu Meinungen zu Protokoll zu geben.

 
Schreiben Uwe Fischer vom 28. Juni 2009   (vorweg per e-Mail)

 Sehr geehrter Herr Dr. Röder,
ich meine, dass Ihr Schreiben an die Päsidentin nicht geeignet ist, ein  friedliches Miteinander aller Freunde des Azawakh, wie dies zum Wohle der Rasse nötig wäre, zu ermöglichen.
Die Vorwürfe und Anschuldigungen, die Sie dadurch zum Ausdruck bringen, werden so nicht im Raum stehen bleiben können, sie entsprechen nicht der Wahrheit.  Bevor Sie „alle“ Beteiligten verunglimpfen, sollten Sie  zugetragene Informationen zuerst auf deren Richtigkeit überprüfen, keine  voreiligen Schlüsse ziehen und sich nicht auf Dokumente berufen, die vom Verfasser nicht unterschrieben. sind. 
Anläßlich der diesjährigen Azawakh Jahresausstellung  in Tüttleben habe ich den letztendlich  sogenannten „KOMMENTAR“ mit Frau Büxe erörtert.
Es war nicht zu erwarten, dass sie mit allen meinen Auslegungen einverstanden sein  würde und gab ihr zu verstehen,  dass ein bestmöglicher Kompromiß  dann gefunden wurde, wenn alle gleichermaßen unzufrieden sind!
Ich habe Frau Büxe als ZK-Mitglied der Rasse Azawakh darum gebeten ihrerseits dazu beizutragen, den Inhalt des Kommentars positiv zu vertreten und  ihr zugesagt, dass der ZRA des DWZRV  sich noch einmal intensiv mit den Ausführungen befassen wird.  Das Ergebnis füge ich Ihnen in der Anlage bei.

 Brief vom 25. Juni 2009

Sehr geehrte Frau Schwerm-Hahne,
inzwischen übermittelte mir Herr Fischer dankenswerterweise mehrere Briefschaften und den Kommentar >Grenzen bei der Auslegung des Azawakhstandards<.. Ich werde mich bemühen, in Bälde abschließend zu antworten. Hierfür will ich sicherstellen, dass ich die Position des DWZRV-Vorstands richtig verstehe. Ich entnehme den genannten Korrespondenzen das Folgende:
Der Vorstand billigt die Art der Berichterstattung in UW 3/2009 über Verlauf und Ergebnis der Richtertagung in Bezug auf Fragen des Azawakhstandards.Der Vorstand erachtet es nicht für geboten, über den zuchtrelevanten Beschluss eines Vereinsorgans das zuständige Zuchtkommissionsmitglied zeitnah zu unterrichten bzw. den Text in der Verbandszeitschrift bekannt zu machen oder Vereinsmitgliedern auf eine entsprechende Anfrage zu antworten.  Der Vorstand hält  das von Herrn Fischer gewählte Verfahren für richtig, die von der Richtertagung laut Mitteilung in UW 3/2009 beschlossene Regelung zur Auslegung des Azawakhstandards nicht in einem Tagungsprotokoll festhalten zu lassen, sondern erst nachträglich in einem >Leitfaden zusammengefasst von Uwe Fischer, Richtervertrauensmann des DWZRV e.V.<. aus eigener Sicht zu beschreiben.  Der Vorstand hat einen Text unter dem Titel >Grenzen bei der Auslegung des Azawakhstandards. Kommentar<. zur Veröffentlichung freigegeben, der mit dem unter Pkt. 3 genannten >Leitfaden<. nicht identisch ist.Der Vorstand macht sich die Haltung von Herrn Fischer in Bezug auf den Umgang des Richtervertrauensmanns mit den Azawakhrichtern zu eigen und bewertet Herrn Fischers Verhalten insgesamt als übereinstimmend mit den Satzungen und Ordnungen des DWZRV.     
Für den Fall, dass diese Wiedergabe nicht zutrifft oder in einzelnen Punkten korrekturbedürftig ist, bitte ich Sie um eine schnelle inhaltliche Aufklärung.
Es hätte an Ihnen gelegen, diese Auseinandersetzung durch eine Beantwortung meines Briefs vom 14.April 2009 überflüssig zu machen.


E-Mail vom 03. Juli 1009

 Betreff: Standardinterpretation

Sehr geehrter Herr Dr. Röder,
bezüglich der Interpretation der Rassekennzeichen des Azawakh gibt es keinerlei Vorstandsbeschlüsse. Es gilt der Standard. Was das Vorgehen bei Ausstellungen angeht, so gelten natürlich weiterhin die einschlägigen Vorschriften, allen voran die Ausstellungsordnung. Auch in diesem Bereich gibt es keine zusätzlichen Bestimmungen. Wenn Sie Erläuterungen zum Standardkommentar oder zu Veröffentlichungen von Herrn Fischer wünschen, so wenden Sie sich bitte an diesen persönlich, weil es sich auch in diesen Fällen nicht um vom Vorstand beschlossene Vorgänge handelt.
Mit freundlichen Grüßen
Wilfriede Schwerm-Hahne


ANHANG

 

A. Grenzen bei der Auslegung des Azawakh-Standards

(Ursprüngliche Fassung)

Ein Leitfaden zusammengefasst von Uwe Fischer,

 Richtervertrauensmann des DWZRV e. V.

In der Regel ist ein Standard nicht in allen Detailbeschreibungen absolut präzise. Man kann sagen, je bedeutender eine Rasse und deren Verbreitung, umso genauer die Angaben zu den Rassenkennzeichen. Im Fall des Azawakh wird die Ausdehnung der weißen Farbe nicht eindeutig abgegrenzt und/oder autorisiert, so müssen die Richter dies mit ihrem eigenen Fingerspitzengefühl abschätzen. Man kann die Diskussion insofern nicht nur auf die Problematik des Haarkleides des Azawakh betreffs Farbe und Abzeichen beschränken, sondern, im Sinne der geringen Population der Rasse mit geeigneten und großzügig interpretierten Standardforderungen bei der Bewertung unterstützen.

Wesentliche anatomische Forderungen sind von vorrangiger Bedeutung. Ich darf einige davon auflisten und beginne bei den Proportionen.

Körperlänge/Widerristhöhe: Rüden 9 : 10, Hündinnen können etwas länger sein (muss nicht kommentiert werden)

Brusttiefe/Widerristhöhe: Etwa 4 : 10. z. B. Bei einem Rüden mit einer Widerristhöhe von 70 cm sollte die Brust nur M tief sein, also keinesfalls bis zu den Ellenbogen hinab reichen.

Vorbrust und Brust nicht sehr breit; wichtig im Hinblick auf den Typus eines leichten, sehr eleganten Hundes

Schädelbreite/übliche Kopflänge 4 : 10

Ein Azawakh hat normalerweise eine Kopflänge von durchschnittlich 22 cm, insofern sollte die Kopfbreite 12 cm nicht überschreiten.

Mein Tipp: 12 cm entsprechen der Handbreite eines durchschnittlichen Menschen. Hiermit kann man in ausreichend präziser Art die Schädelbreite überprüfen.

Gleiches gilt für die Kopflänge. Üblicherweise beträgt der Abstand von Daumenspitze bis zur Spite des kleinen Fingers eines Menschen auseinandergespreizt ca. 19 bis 21 cm. Hiermit ist in ausreichend genauer Methode eine Überprüfung dieser Vorgabe möglich.

Mit diesen Messhilfen kann ohne viel Aufhebens und nur so zur Sicherheit die Hand als „Messband“ zu einer einfachen „Kontrollüberprüfung“ dienen.

Die Richter sind gehalten, im Einklang mit den Vorgaben für die Formwertnoten der FCI Mängel wie auch Fehler im richtigen Verhältnis zu werten. Geringe Abweichungen sollten nicht zu einer Minderung der Note führen, ein sehr gut ist bei leichten Mängeln des Formats allerdings durchaus vertretbar.

Eine sehr große Bedeutung muss man der Forderung des Standards beimessen, dass die Hüfthöcker deutlich hervortreten, dabei stets auf gleicher Höhe mit dem Widerist und die obere Linie nahezu gerade oder horizontal verläuft oder zur Hüfte hin leicht ansteigt, also leicht überbaut ist, dabei in der Lendenpartie oft auch eine leichte Wölbung zeigend. Auch dieses ist ein „Muss“ und darf nicht als „Kann“-Forderung angesehen werden. Jede Abweichung hiervon ist mit einer niedrigeren Formwertnote zu ahnden.

Rute .... Sie ist von Haar der gleichen Textur bedeckt wie der Körper und trägt (Pflicht) an der Spitze einen weißen Pinsel ... (unverzichtbar).

Haarkleid ist kurz, dünn, am Bauch bis zur Haarlosigkeit reduziert; unverständlich daher, dass viele Rassevertreter sehr hartes und harsches Haar haben und die Besitzer meinen, dies sei richtig.

Lohfarben; alle Farbnuancen vom hellen sandfarben bis zum dunklen fauve sind zulässig, schwarze Stromung ist zugelassen (selbsterklärend).

Der Kopf kann eine schwarze Maske zeigen oder auch nicht, die Blesse zeigt sich sehr unregelmäßig. Zur Farbausstattung gehört (Pflicht) ein weißer Brustfleck und ein weißer Pinsel an der Rutenspitze (Pflicht).

Alle vier Gliedmaßen müssen weiße „Stiefel“ aufweisen, zumindest müssen an den Pfoten Spuren von Weiß vorhanden sein (Pflicht). Die Scheckung ist auf die Gliedmaßen beschränkt (Pflicht), werden diese Forderungen nicht erfüllt, Formwertnote entsprechend tiefer.

Im Standard wird nicht nur die Minimalforderung limitiert, auch das maximale wird deklariert durch den Hinweis, dass weiße Stiefel an den Vorder- und Hinterläufen sehr erwünscht sind. Hier sind die Richter gefordert zu entscheiden, was unter Stiefel zu verstehen ist und welche Ausdehnung dem Standard noch entspricht. Es steht fest, dass die Außenseiten der Vorderläufe bis zu den Ellenbogen und die Innenseiten bis zum Buggelenk weiß sein dürfen.

Das Weiß der Stiefel der Hinterläufe soll nicht über die Kniegelenke hinaus nach oben erkennbar werden. Es ist völlig klar – hier wird der Sachverstand und das Fingerspitzengefühl des amtierenden Richters unerlässlich, entscheidet dieser doch mit seinem Urteil über die Zuchtwürdigkeit eines Azawakh und somit, wie sich die Rasse zukünftig weiter entwickelt.

Als Disqualifikationsgrund nennt der Standard:

Fehlen von irgendwelchen weißen Abzeichen an einem oder mehreren Gliedmaßen.

Jedes Weiß außerhalb der beschriebenen und erwünschten Körperteile. Hierzu zählen auch ein weißer Fleck auf dem Nacken (größer als 5 cm), ein weißer Halbring sowie auch Scheckung.

Kommen wir zu dem „weißen Brustfleck“, der besser als „weiße Brustplatte“ bezeichnet werden sollte. Es wird geduldet, dass Weiß in mehr oder weniger ausgedehnten Flächen bis zum Halsansatz (Kehlbereich) vorhanden sein darf, sowie auch entlang des Brustbeins in Verlängerung des Brustflecks nach hinten unter der Brust, jedoch sich nicht entlang der Rippen nach oben ausbreiten darf.

Eine weiße Blesse kann vorhanden sein (nicht verboten) und findet sich in unterschiedlichsten Formen auf der Oberseite des Fangs und in der Verlängerung nach oben auf dem Schädel.

Zu der bereits vorher von mir erläuterten ausschließenden Fehlern werden folgende Gründe zur Disqualifikation eines Azawakh im Standard aufgeführt:

Mangel an Typ (insbesondere, wenn dies auf eine jüngst erfolgte Kreuzung mit einer anderen Rasse hinweist).

Jeder erkennbare erhebliche Mangel.

Nicht standardgerechtes Haarkleid, hierzu zählt Drahthaar oder halblanges Haar.

Fehlen von irgendwelchen weißen Abzeichen an einem oder mehreren Gliedmaßen.

Jedes Weiß außerhalb der vorher beschriebenen Körperteile.

Bei der Einstufung eines zu beurteilenden Hundes müssen die von den Richtern vergebenen Formwertnoten folgenden Definitionen entsprechen:

"Vorzüglich" darf nur einem Hunde zuerkannt werden, der dem Idealstandard der Rasse sehr nahe kommt, in ausgezeichneter Verfassung vorgeführt wird, ein harmonisches, ausgeglichenes Wesen ausstrahlt, "Klasse" und eine hervorragende Haltung hat. Seine überlegenen Eigenschaften seiner Rasse gegenüber werden kleine Unvollkommenheiten vergessen machen, aber er wird die typischen Merkmale seines Geschlechtes besitzen.

"Sehr Gut" wird nur einem Hund zuerkannt, der die typischen Merkmale seiner Rasse besitzt, von ausgeglichenen Proportionen und in guter Verfassung ist. Man wird ihm einige verzeihliche Fehler nachsehen, jedoch keine morphologischen. Dieses Prädikat kann nur einem Klassehund verliehen werden.

"Gut" ist einem Hund zu erteilen, welcher die Hauptmerkmale seiner Rasse besitzt, aber Fehler aufweist, unter der Bedingung, dass diese nicht verborgen werden.

"Genügend" erhält ein Hund, der seinem Rassetyp genügend entspricht, ohne dessen allgemein bekannte Eigenschaften zu besitzen bzw. dessen körperliche Verfassung zu wünschen übrig lässt.

Allen Azawakhfreunden wünsche ich weiterhin viel Freude an und mit ihrem (n) Hund (en).



B.  Grenzen bei der Auslegung des Azawakh-Standards
(Geänderte Fassung)
Ein Kommentar von Uwe Fischer
Richtervertrauensmann des DWZRV e.V.

Jeder Richter ist verpflichtet sich bei der Bewertung von Hunden ausschließlich an die Vorgaben des gültigen FCI-Standards der entsprechenden Rasse zu  halten. Er darf nicht nach seinen eigenen Vorstellungen und / oder seinem eigenen Gutdünken konträr dazu handeln.

Nun sind Standards nicht in allen Detailbeschreibungen absolut präzise. Das trifft auch für die Rassekennzeichen des Azawakhs zu, im Rahmen derer unter anderem die Ausdehnung der Weißzeichnung nicht eindeutig spezifiziert ist. So ist es Aufgabe der Richter, diesen Bereich mit viel Fingerspitzengefühl einzuschätzen. Man sollte die Diskussion jedoch niemals nur auf die Problematik des Haarkleides in punkto Farbe und Abzeichen allein beschränken, da, um der geringen Population der Rasse Rechnung zu tragen, Standardforderungen auf geeignete Art und Weise und insgesamt relativ großzügig interpretiert werden müssen. Wesentliche anatomische Forderungen sind dabei stets von vorrangiger Bedeutung.                                              

Ich darf einige davon auflisten und beginne mit den Proportionen:

Ø      Körperlänge : Widerristhöhe = 9 : 10 bei Rüden, Hündinnen können etwas länger sein (muss nicht kommentiert werden)

Ø      Brusttiefe : Widerristhöhe = etwa 4 : 10 - Bei einem Rüden mit einer Widerristhöhe von 70 cm sollte die Brust nur etwa 28 cm tief sein, also keinesfalls bis zu den Ellenbogen hinabreichen

Ø      Vorbrust und Brust nicht sehr breit - richtig im Hinblick auf den Typus eines leichten, sehr eleganten Hundes

Ø      Schädelbreite: Kopflänge = 4 :10 - Ein Azawakh hat im statistischen Mittel eine Kopflänge von 23 cm, insofern sollte die Kopfbreite 10-11 cm nicht überschreiten (ideal bei 23 cm Kopflänge sind   9,2 cm).
Mein Tipp: 9-12 cm entsprechen der Handbreite eines „Durchschnittmenschen“. Hiermit kann man bei vorsichtigem Vorgehen in ausreichend präziser Art die Schädelbreite überprüfen.
Dieses gilt in ähnlicher Weise auch für eine Überprüfung von Fang- und Kopflänge. Üblicherweise beträgt der Abstand von der Daumenspitze bis zur Spitze des kleinen Fingers der gleichen Hand eines Menschen auseinandergespreizt ca.19 bis 22 cm. Hiermit ist in ausreichend genauer Weise eine Überprüfung dieser Vorgaben durch einen Richter möglich.  Mit diesen beiden Messhilfen kann ohne viel Aufhebens und nur so zur Sicherheit die  Hand als "Messband" für eine einfache Überprüfung" dienen.

Ø      Die Richter sind gehalten, im Einklang mit den Vorgaben für die Formwertnoten der FCI Mängel wie auch Fehler im richtigen Verhältnis zu werten. Geringe Abweichungen sollten nicht zu einer Minderung der Formwertnote führen.  Ein "Sehr gut" ist bei leichten Mängeln des Formats allerdings durchaus vertretbar.

Ø      Eine sehr große Bedeutung muss man der Forderung des Standards beimessen, dass die Hüfthöcker deutlich hervortreten, dabei stets auf gleicher Höhe mit dem Widerrist oder etwas höher liegen sollen, die obere Linie nahezu gerade und horizontal verläuft oder zur Hüfte hin leicht ansteigt, also leicht überbaut ist, dabei in der Lendenpartie oft auch eine leichte Wölbung zeigt. Auch dies ist eine „MUSS-“ und darf nicht als „KANN-Forderung“ angesehen werden. Jede Abweichung hiervon ist  mit einer niedrigeren Formwertnote zu ahnden.

Ø      In der heutigen Zeit ist das Verhalten unserer Hunde von großer Bedeutung. Nun besagt der Azawakhstandard  . …distanziert, Fremden gegenüber ist er reserviert, manchmal sogar unnahbar. Dies darf m.E. nicht mit abweisend  oder ängstlich verwechselt werden und dazuführen, dass ein Azawakh panikartig versucht eine  Berührung  bzw.  Begegnung  mit einem Menschen zu vermeiden oder sich gar aggressiv gegenüber Menschen verhält.. Jeder aggressive Hund ist einer zuviel und sollte  in der Zucht nicht  eingesetzt werden.

Ø      Haarkleid ist kurz, dünn, am Bauch bis zur Haarlosigkeit reduziert, die Rute ist von Haar gleicher Textur bedeckt. Unverständlich bleibt daher, dass einige Rassevertreter sehr dickes, hartes und harsches Haar haben und die Besitzer meinen, dies sei richtig (kommt  im Ausland vor).

Ø      Lohfarben, alle Farbnuancen vom hellen Sandfarben bis zum dunklen Fauve sind zulässig, schwarze Stromung ist zugelassen. Es gibt eine lebhafte Diskussion darüber, ob gestromte Hunde den nicht gestromten Rassevertretern gleichgestellt sind. Ich halte eine solche Interpretation für richtig.

Ø      Der Kopf kann eine schwarze Maske zeigen oder auch nicht, wie auch eine Blesse in den unterschiedlichsten  Formen auf der Oberseite des Fanges und in der Verlängerung nach oben auf dem Schädel  (beides nicht verboten) (Abb. 2 und Abb. 3, Abb. 11 und Abb. 12),..  

Ø      Zur Farbausstattung gehört (Pflicht) ein weißer Brustfleck (Ab. 5)  und ein weißer Pinsel an der Rutenspitze (Pflicht).(Abb. 3 und Abb. 4)

Ø      Alle vier Gliedmaßen müssen weiße "Stiefel" aufweisen (Abb. 2), zumindest müssen an den Pfoten Spuren von Weiß vorhanden sein (Abb. 1) (Pflicht). Diese Forderung ist erfüllt, sofern an den Zehen  weiße Striche  (pencil markings) noch erkennbar sind. Die Scheckung ist auf die Gliedmaßen beschränkt (Pflicht), werden diese Forderungen  ganz deutlich nicht erfüllt  - Formwertnote entsprechend tiefer.

Ø      Im Standard wird nicht nur die Minimalforderung festgesetzt, auch das Maximale wird deklariert durch den Hinweis, dass weiße Stiefel an den Vorder- und Hinterläufen sehr erwünscht sind. Hier sind die Richter gefordert zu entscheiden, was unter Stiefel zu verstehen ist und welche Ausdehnung dem Standard noch entspricht. Es steht fest, dass die Außenseiten der Vorderläufe bis zu den Ellenbogen und die Innenseiten bis zum Buggelenk weiß sein dürfen (Abb. 8).

Ø      Das Weiß der Stiefel der Hinterläufe soll nicht über die Kniegelenke hinaus nach oben erkennbar werden. Es ist völlig klar - hier wird der Sachverstand und das Fingerspitzengefühl des amtierenden Richters unerlässlich, entscheidet dieser doch mit seinem Urteil über die Zuchtwürdigkeit eines Azawakh und somit, wie sich die Rasse zukünftig weiter entwickelt.

Ø             Als Grund für eine Disqualifikation nennt der Standard des Weiteren: 

Ø      Mangel an Typ (insbesondere, wenn dies auf eine jüngst erfolgte Kreuzung mit einer anderen Rasse hinweist)

Ø      Fehlen von irgendwelchen weißen Abzeichen an einem oder mehreren Gliedmaßen.

Ø      Jedes Weiß außerhalb der beschriebenen und erwünschten Körperteile ist problematisch. Hierzu zählen auch ein weißer Fleck auf dem Nacken, ein weißer Halsring sowie insbesondere  „Plattenhunde“ (Scheckung). 

Ø      Nicht standardgerechtes Haarkleid, hierzu zählt Drahthaar oder halblanges Haar.

Ø      Jeder erkennbare erhebliche Mangel.

Weiterhin ist zu diskutieren:

Ø      Der  „weiße Brustfleck“ der besser mit „weiße Brustplatte“ deklariert  werden sollte. Es wird geduldet, dass Weiß in mehr oder weniger ausgedehnten Flächen bis zum Halsansatz (Kehlbereich) vorhanden sein darf. Auch entlang des Brustbeins in Verlängerung des Brustflecks nach hinten unter der Brust ist Weiß erlaubt, es darf sich jedoch nicht entlang der Rippen nach oben ausbreiten. 

Ø      Bei der Einstufung eines zu beurteilenden Hundes müssen die von den Richtern vergebenen Formwertnoten folgenden Definitionen entsprechen:

Ø      VORZÜGLICH darf nur einem Hund zuerkannt werden, der dem Idealbild des  Standards der Rasse sehr nahe kommt, in ausgezeichneter Verfassung vorgeführt wird, ein harmonisches, ausgeglichenes Wesen ausstrahlt, von großer Klasse ist und eine hervorragende Haltung hat. Seine überlegenen Eigenschaften seiner Rasse gegenüber, werden kleine Unvollkommenheiten vergessen machen, aber er muss die typischen Merkmale seines Geschlechtes besitzen.

Ø      SEHR GUT wird nur einem Hund zuerkannt, der die typischen Merkmale seiner Rasse besitzt, von ausgeglichenen Proportionen und in guter Verfassung ist. Man wird ihm einige verzeihliche Fehler nachsehen, jedoch keine morphologischen. Dieses Prädikat kann nur einem Klassehund verliehen werden. 

Ø      GUT ist einem Hund zu erteilen, welcher die Hauptmerkmale seiner Rasse besitzt, aber Fehler aufweist, unter der Bedingung, dass diese nicht verborgen werden.

Ø      GENÜGEND erhält ein Hund, der seinem Rassetyp genügend entspricht, ohne dessen allgemein bekannte Eigenschaften zu besitzen oder dessen körperliche Verfassung zu wünschen übrig lässt.
Die nachfolgenden Skizzen stammen von Familie Hochgesand und dienen der Illustration.

Brief  von Herrn Fischer an die Azawakhrichter  (Entwurf) 

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
ich hatte anlässlich der diesjährigen Richtertagung dem Wunsch der anwesenden Richter entsprechend, zugesagt, im Sinne der dort geführten Diskussion über die Vorgaben des Azawakhstandards und deren Auswirkung bei der  Auslegung aufzuzeigen.  Dieser Kommentar wurde durch die Mitglieder des ZRA  nach längerer und eingehender Beratung kann nunmehr  für gut befunden und kann veröffentlicht werden. Er ist in der Anlage beigefügt. Er könnte nach Meinung der Beteiligten zu einer einheitlicheren Bewertung im Sinne eines unbeschwerten Miteinanders aller Liebhaber dieser Rasse beitragen. Dies kann aber nur  gelingen, wenn alle Protangonisten unabhängig von  ihren unterschiedlichen Ansichten gemeinsam etwas zum Wohle der Rasse tun wollen. 
„Der beste Kompromiß ist dann gefunden, wenn alle Betreiligten gleich unzufrieden sind“.  
Nach diesem Motto  und  im Sinne der in Rengshausen geführten Diskussion hat  sich der ZRA  an’s Werk gemacht und unter der Überschrift

Grenzen bei der Auslegung des Azawakhstandards
einen entsprechenden Kommentar erarbeitet. Die enndgült8ige Fassung des Entwurfes  wurde von der Präsidentin des DWZRV  zur  Veröfffentlichung freigegeben und  dem  ZK – Mitglied  für die Rasse Azawakh zur Kenntnis gebracht.

Ich gehe davon aus, dass anläßlich der Richtertagng im Januar 2010 eine Besprechung dieses Kommentars  unerläßlich sein wird..






E-Mail Dr. Ulrich Hochgesand vom  20. Juli 2009


Sehr  geehrter  Herr  Dr. Röder,

 als  Empfänger  Ihres  Schreiben im Verteiler erlaube ich  es mir,  zumal ich dort  namentlich  erwähnt  bin,  ein Kommentar zu Ihrer „Richtervertrauensmann-Schelte“ abzugeben.

Ohne  nun im Detail  die  verbandsinternen  Abläufe  zu  kennen, zeigt Ihr  Schreiben nun einmal  mehr,  dass Sie  die  eigentliche  Intention  von Herrn  Fischer nicht  verstehen wollen  und Ursache  und Wirkung miteinander  verwechseln.

 

Es  ist nun einmal  Tatsache,  dass unter Ihrer maßgeblichen Mitwirkung  in  der  Vergangenheit Importhunde   aus  Burkina Faso und Mali  unter dem Vorwand einer notwendigen Blutauffrischung  und  mit Hilfe  gutgläubiger  Richter  in das  Azawakh-Zuchtbuch  des DWZRV aufgenommen  wurden, die ­­­­eindeutig nicht dem gültigen FCI  Standard entsprochen haben. Erst mit deren Erscheinen   kam es zu der von Herrn Fischer  zu  Recht kritisierten Diskrepanz  von gültigem Standard und rasseuntypischen Azawakh.

 

Diese Situation wurde  von Ihnen mit  der massenhaften Zuführung  von Hunden  bewusst

eingeleitet, wiewohl anzunehmen ist, dass Sie den  Tatbestand der Mithilfe zum Verstoß  gegen die bestehende Zucht- und  Richterordnung bewusst billigend  in Kauf  genommen  haben.
Die damals und  heute  gültige  Zuchtrichter-Ordnung  des  DWZRV schreibt in § 5 Absatz 1:  Generelle  Pflichten des Zuchtrichters  : In  den Ländern  der FCI hat  der  Zuchtrichter die  Bewertung der  Hunde ausschließlich  nach dem bei  der  FCI gültigen Standard vorzunehmen. 
Absatz 8: Die  Beurteilung der  Hunde in Verbindung  mit  Zuchtzulassungen ist ebenfalls streng gemäß Abs .1  vorzunehmen.
Die  längst  überfällige Initiative  Herrn  Fischers ist daher  als  der Versuch einer Korrektur der  in der  Vergangenheit  gemachten Fehler  zu  werten,  um auch in Zukunft  den  Vorschriften  der  FCI  Nachdruck  zu  verleihen.
Sie  selbst waren auf der  Richtertagung  2006  persönlich  anwesend,  als  Herr Fischer  in seiner  Einleitung  zur  Debatte darauf hinwies, dass er als VDH- Richter  ein Schreiben  der FCI   erhalten habe, in dem  das  französische  Mitglied der FCI  auf  die  Einhaltung der im Standard niedergelegten Farben drängte. 
Ihm nun zu unterstellen, er wolle den Richtern im DWZRV  mit seinen „ Ausführungen zum Standard“ einen  „Maulkorb“ verpassen , ist völlig abwegig und entspringt Ihrer Uneinsichtigkeit  in bestehendes  Zuchtrecht. Alle  Importe, auch Afghanen,  Salukis etc. haben sich  den Forderungen  der  FCI - Standards zu unterwerfen. Ein  Sonderrecht für Azawakh-.Importe gibt es  nicht!
Die  Visualisierungen  des  Standardtextes  mittels Farbskizzen  und  Ausführungen der anatomischen Proportionen  von Kopf und Rumpf sind – so sehe ich das-  lediglich als Orientierungshilfen  für die Richter  gedacht  und  sind  völlig  standardkonform.
Ganz anders  Ihre  Sichtweise  der  Dinge. Sie möchten  die Handlungsweise Herrn Fischers als einen von der Satzung  nicht  legitimierten Akt darstellen und ihrerseits  Herrn Fischer einen  „Maulkorb“ aufsetzen.   Wem Anderen  als  den  Organen  des  DWZRV  kann die   „Ausdeutung  des  Standards“  überlassen  werden.  Etwa Ihnen und  den Mitgliedern der ABIS ?  Woher nehmen Sie sich das  Recht,   den Standard  als „ mittlerweile historisch oder in Teilen unklare Rassebeschreibung“  abzuqualifizieren?   Woher nehmen Sie für  sich den Anspruch,  „  die  Zuchtziele des FCI- Standard in eigener  kynologischer  Verantwortlichkeit sinnvoll  umsetzen“  zu  können, während  Sie  der   französischen  SLAG  keine  Mitwirkung in der  Standardgestaltung  zubilligen .Immerhin ist  die SLAG  die  nationale Vertretung der Azawakh-Rasse bei  der  SCC und   hat entscheidend an der  Entstehung  des  Azawakh-Standards  mitgewirkt .
So wenig, wie Sie der SLAG einen Autoritätsanspruch zubilligen  wollen,  so wenig haben  Sie den  Anspruch auf eine  eigene Interpretation  des  Standards.  Ihre  ABIS – Organisation hat ihren  Vereinssitz  in Burkino-Faso und vertritt bei uns nur das  Interesse  von Privatpersonen. 
Sie  trotzdem als ein „  azawakh- politisches  Druckmittel „  in der  Diskussion  im  DWZRV zu  verwenden, steht ihr  nicht  zu. Die  immer  wieder  gebetsmühlenartig erhobenen Forderungen nach  „ notwendigen Korrekturen des  Azawakh-Standards“  werden auch durch ständiges
Wiederholen  nicht  richtiger. Der Azawakh-Windhund  ist das Vermächtnis  Ihrer traditionellen Züchter  aus dem Azawakhtal und den angrenzenden Regionen. Er ist  nicht  Gegenstand  von „Schnittmengenbildungen“ und  beliebiger  Korrekturwünsche, ein Spielball für  „Designer-Hunde“. Wo kämen wir  hin,  wenn das  jede Rasse  für  sich  fordern  würde.
Der  Azawakhstandard  wird 2011  dreißig Jahre alt. Er war und ist,  nach wie  vor,  ein hervorragendes Werkzeug  für eine verantwortungsvolle  Zucht.  Seine  Änderung will, außer  Ihnen und Ihren  Gefolgsleuten niemand. 
Mit  freundlichen Grüßen

Dr. Ulrich Hochgesand

 


Antwort vom 21. Juli 2009


 Sehr geehrter Herr Dr. Hochgesand,

für die erstaunlich prompte Wortmeldung danke ich Ihnen bestens. Ich möchte mich mit Ihren Zeilen ausführlicher beschäftigen und bitte um Nachsicht, wenn dies etwas Zeit beanspruchen sollte.

Ich wäre sehr zufrieden, wenn es nach jahrelangen vergeblichen Versuchen nun doch möglich sein könnte, mit Ihnen in einen kynologischen Diskurs über die Belange der Rasse Azawakh einzutreten.

Mit Blick auf die „Verbandspolitik“ hat Ihr Schreiben die  zielgerichtete Kooperation der Zuchtstätte Aulad al Sahra’s mit dem derzeitigen Richtervertrauensmann bestätigt. Wir müssen also diesbezüglich nicht mehr von irgendwelchen Vermutungen ausgehen. 

Mit freundlichen Grüßen


 

Werner Röder     

 









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The Azawakh Club of America   AZCA

Dear Friends:
 
I would like to explain in more detail why we have crafted a new and hopefully improved standard for the Azawakh—a standard that differs, in many ways fundamentally—from the document crafted by the authors of the Standard of the Azawakh accepted, presented and promoted by the Federation Cynologique Internationale (FCI). 

Our motivation for crafting a new standard stemmed primarily from our belief that the FCI standard is (a) outdated and (b) fails to satisfactorily describe the Azawakh as it exists today and has existed historically in its homeland.  France is the recognized patron country for the Azawakh by the FCI but there should be no confusion: Africa was the well-spring and both the ancestral and contemporary homeland of the Azawakh.  All Azawakh, including specimens bred and raised outside Africa, are by default African dogs.

We feel lucky that in crafting the new standard we had the advantage—an advantage unavailable at the time of the crafting of the first standard—of basing part of our criterion upon the field research conducted by The Association Burkinbé Idi du Sahel (ABIS) of the dogs and peoples in the land of origin of the Azawakh:  the Sahel zone of West Africa (the modern countries of Mali, Burkina Faso, Niger and Southern Algeria).

Some history on the original crafting and later revisions to the first western-authored Azawakh standard is in order. 

The first standard was authored by members of the Sloughi Club of France in the 1970s and based on only 7 aboriginal Azawakh that had been exported from the Sahel to France. It is now common knowledge that most if not all the dogs brought back to France (primarily by French civil servants returning to France when France lost political control of what was then French Colonial West Africa) came from the same general locale and that they were probably closely related, a supposition reflected in and supported by their relative homogeneity of morphology, color and markings. 

For various reasons—some practical and some purely political—the authors of the standard were primarily preoccupied with delineating characteristics which would clearly differentiate, for FCI show ring judges, the Azawakh of the southern Sahara and Sahel from the Sloughi of North Africa and the Saluki type sighthounds of the Middle East.  At the time of the introduction of the Azawakh to Europe, the Sloughi and Saluki were already recognized as distinct breeds and firmly established in western kennel clubs and registries. In fact, the Azawakh was originally considered a type of Sloughi called the Tuareg Sloughi while others argued that both the Sloughi and Azawakh were essentially smooth strains of Saluki.   Revisions (for example the hallmark “keel-shaped underline” was changed to “rounded”) were introduced by politically-connected European Azawakh breeders to make the standard conform to the dogs bred by them.

We, and by accounts many others, believe that the FCI standard contains so many errors and omissions—partially a result of the sampling error caused by basing their criteria on only 7 dogs, combined with the contemporary political environment, as well as honest mistakes—that the continued sole adherence to its tenets endangers the future health and longevity of Azawakh bred in the west.  To their credit, several Europeans breeders have tried to introduce corrections which would have improved the FCI standard, but their improvements were dismissed. Those breeders fought a hard battle and deserve our respect. They recognized that strict adherence to and judgment of the dogs based upon a dogmatic interpretation of an incorrect standard had caused and continues to cause an alteration of the breed in general; an insidious drifting further and further from the aboriginal African type.  It has now reached a point where the resemblance of many western-bred Azawakh (dogs bred specifically to “win” in a show ring and thereby increase the pride, reputation and ego of their breeders) to the dogs of the Sahel is purely superficial.

But back to history…

Azawakh breeding outside of the Sahel was founded on only 13 aboriginal dogs exported from Africa to Europe in the 1970s and early 1980s.  From the onset these dogs were “canonized” by what could be considered an elitist clique of Azawakh breeders and owners who considered only these 13 dogs “pure” and all other Sahelian-bred dogs—both specimens living in and outside Africa—to be “impure”.  The result was a generalized disinclination for breeders to use anything other than the descendants of the original 13 Azawakh in their breeding programs.  This result has proved quite unfortunate for the breed in the West.

Three separate “strains” or “lines” were established using those first 13 Azawakh: the French (founded on 7 specimens), the Yugoslavian (founded on 3 specimens-It bears noting that two of the three specimens were littermates) and the Coppé (founded on 3 specimens).  The Coppé line was developed later than the French and Yugoslavian lines and could be considered an “out-cross” to the other lines. The Coppé line was really the beginning of a new wave of imports that ABIS continued.  The Coppé line is included in the “canon”  because of the fact that dogs of this line are now heavily integrated into western breeding programs.  Other Sahelian imports of the late 1980s contemporary with the Coppé imports were less utilized, primarily because of the stigma of being somehow “impure”.

The intense line-breeding using mainly these 13 dogs led not only to a “type drift”, which is relatively easily corrected, but more unfortunately to some serious health problems in the western bred Azawakh. Most notably heritable idiopathic epilepsy nearly destroyed the Yugoslavian line until the breeding of these dogs “pure-in-the-strain” ended with the willingness of their breeders to introduce dogs from other lines into theirs. There is no longer a “pure” French or “pure” Yugoslavian line.  Luckily all three lines have now been crossed together and several “New African” Sahelian-bred dogs have been introduced, thereby increasing the genetic base and options for future breeding.  For some it is common sense, but as an example of what can happen when trying to breed forward from an insufficient number of foundation specimens, I borrow from Elisabeth Naumann’s article concerning the loss of ancestors caused by uninterrupted line-breeding
(from Elisabeth Naumann’s 2004 publication).











It clearly shows a dangerous “bottle-necking” trend.




AZCA strongly advocates support for the work of the aforementioned ABIS, the non-profit organization dedicated to studying and supporting the aboriginal dogs and the peoples who breed them in the Sahel.  Again, we are grateful to ABIS for all their work on behalf of the Azawakh, and most specifically for importing the majority of the recently imported Sahelian-bred specimens.  Since ABIS’s inception they have mounted 15 expeditions to the Sahel and the next and possibly final expedition leaves in February 2009.  We hope that ABIS will find a way to continue to import desert bred specimens, as importation is becoming increasingly challenging (for example young puppies can no longer be exported directly from Africa to Europe because of overly-strict EU importation regulations).  We also promote and encourage the intelligent integration of these dogs into the western gene pool as, again, we believe the health and longevity of the breed in the west is dependent upon continued and increasing integration of Sahelian-bred stock.

Unfortunately, the reality is that the integration by breeders of Sahelian-bred specimens is challenging if not extraordinarily difficult due primarily to the fact that the FCI standard does not satisfactorily conform to the dogs bred by the peoples in the Sahel, the correct and fortunately available source of aboriginal breeding stock.

As it has been extremely difficult to make the most minor and necessary improvements to the FCI standard, we decided that the best course was to craft a new standard:  again, a standard based on extensive empirical observation of the dogs in Africa and interviews with their traditional breeders.  The AZCA standard was crafted to allow for inclusion of as much phenotypic and by default genetic diversity as possible by delineating the range of typical specimens found in the Sahel as well as providing a hint of the cultural and environmental context for their unique characteristics. 

We believe developing a new standard based on empirical research was the most constructive course of action.  We encourage any and all to read and study our new Standard of the Azawakh.  Interpretations will no doubt vary and it could be kept in mind that a standard be considered only one tool for increasing one’s understanding and appreciation of the dogs. 

Therefore we ask that any standard be accorded its appropriate perspective as we, the friends of the Azawakh, in solidarity, move forward in our efforts to preserve this ancient and noble breed of dog.

Sincerely,
Daoud Abdullah Abdullah
President, AZCA


The standard of the Azawakh

History

The Azawakh serves three distinct yet inextricably inter-related functions for the peoples of Africa’s Sahel and Southern Sahara: guardian, hunter and status symbol. Its morphology has been shaped both by the aesthetic criteria of Sahelian cultures and the harsh environment in which it has been isolated for thousands of years.

General Appearance

With a skeletal structure that is distinguished by straight, architectural lines and extremely open angles of the joints, the Azawakh gives an overall impression that is sere yet harmonious. The Azawakh appears tall as a direct result of having long legs and a relatively short back; however it is a medium-sized hound with typical heights ranging from 22 to 28 inches (55 to 71 cm) at the withers and weights from 30 to 55 pounds (13.5 to 25 kg).

Heat Tolerance

The Azawakh is superbly adapted morphologically to withstand the intense heat of the desert. Its muscles are dry, flat and attached obliquely to the bone for maximum cooling surface area. Its skin is fine and highly vascular, functioning as a radiator cooling the blood. Its hair is short, its body devoid of excess fat. The overall morphology, economy of motion and an ability to efficiently radiate accumulated heat provides for a dog with both speed and great endurance. An Azawakh is able to course game repeatedly in extreme heat.

Temperament

An Azawakh is typically a “one master” dog and its territorial instinct is highly developed. Suspicious and avoidant, even after thousands of years of domestication, it continues to display feral behaviors. Highly independent and emotionally resilient, it can also be quite sensitive and very affectionate with those it accepts. In Sahelian culture an Azawakh is prized for “djikku”—intensity of character—which is considered a sign of nobility. Extreme gregariousness is atypical.

 Head

The head is moderately long and somewhat narrow, skull moderately wide. The ears are pendant and flat; quite wide at the base and extremely mobile. There is great width between the eyes to optimize binocular vision. The eyes are obliquely set, large and almond-shaped with pigmented eyelids and range from dark brown to light amber in color. Teeth are strong and large with a scissor bite. The nose is pigmented.Neck

The neck is straight, lithe and set high. The moderate length of the neck enhances the overall impression of a long-legged, short-backed dog.

Forequarters and Chest

The bones of the forelegs are attenuated and vertical, dense and bladed, with no hint of weakness. Withers are prominent, the ribs long and flat. There is conspicuous distance between the point of the elbow and the base of the chest, due to a very open scapular-humeral angle combined with a highly placed base to the chest. The sternum is short and rises abruptly at its distal point to a high tuck-up, giving a distinctive keel-shaped underline. These combined distinctions reinforce an overall impression of generalized elegance and loftiness.

Hindquarters

Hipbones are quite prominent and the croup steeply sloped. The steep angle of the croup mirrors the steep angle of the scapula. The stifles are open-angled and very high, the hocks set very low to the ground. The vertical alignment, when standing, of the hip joints and feet of the Azawakh—which gives an impression of sickle-hocks—is archetypal of animals well adapted to economical movement in a desert environment.

Loin and Back

The topline descends from high iliac crests into the withers, giving the illusion that the hips are higher than the withers. The withers and hips are actually at the same height. The loin is short, lean and flat.

Feet

The feet tend to be cat-like, strong, of moderate size, and have obvious and high knuckles.

 Movement

Movements are elastic, graceful and efficient, characterized by a feral quality which echoes the primitive origin of the dog. There is a freedom in the shoulders and hip-joints which allows for unimpeded forward motion. At a trot, the paws barely rise above the surface, without any excess lifting of the legs; the back feet fall directly beneath the center of the back, providing a lissome, balanced gait. The vertical format yields a very upright, double-suspension gallop.

Coat

Hair is short and fine and may be absent from the belly.

Tail

The tail is thin, tapered and set low, extending to the point of the hock, and covered with the same type of hair as that of the body. The tail may be curled but a sickle-shaped tail is preferable.

Colors

Any combination of colors and markings, including the absence of markings, is acceptable.

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